Rechtstexte?

Ja, normalerweise würden Sie hier zuerst mal eine Anbieterkennzeichnung vermuten. Ich eigentlich auch. Wo die abgeblieben ist, ist eigentlich eine ganz witzige Geschichte.

Also, mein lieber Herr Aushilfs- oder Abmahnanwalt, werter Suchender auf dem Wege der Erkenntnis, ich habe mich bereits vor längerer Zeit selbst bei der zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt, weil ich keine - damals - Anbieterkennzeichnung gem. § 55 RStV auf ebay führe. Das habe ich als OWi eingeschätzt und ein paar meiner anonymen und gut bestückten Accounts bei ebay einfach mal bei Papa Staat verpetzt. RStV, OWiG, Sie wissen schon... Kann ja nicht viel bei rauskommen. Schlimmstenfalls eine Impressumspflicht für alle privaten ebay-Verkäufer, denn laut deren AGB darf ich ja als Privatverkäufer gar kein Impressum irgendwo hinschreiben. Ich gebe zu, dass die Änderung dieses Zustands der Vater des Gedanken war.

Das Schöne an so einer Anzeige ist, die Anwälte werden's wissen, dass man als Anzeigenerstatter im Fall einer Einstellung des Verfahrens eine begründete Einstellungsmitteilung gem. § 171 StPO bekommt. Also das, was einem sonst keine Behörde verrät, weil sie meint, das sei 'ne unzulässige Rechtsberatung. Den Grund, warum sie etwas wie sieht. Und die liegt mir vor. In meinem Fall von der Landesanstalt für Kommunikation Stuttgart. Die behaupten zu meiner Überraschung, ich brauche keine Anbieterkennzeichnung, weil das was ich hier treibe, nicht über das Maß hinausgeht, was der Gesetzgeber unter "persönliche oder familiäre Zwecke" subsumiert, insbesondere nicht im Bereich Modellbau. Klarer Fall von Absatz 2. Auch mit mehreren Accounts bei ebay mit jeweils mehreren hundert Artikeln im Bauch über Jahre hinweg.

Also bitte, sparen wir uns beide unsere Nerven, ja? Meine Käufer bekommen meine Daten sowieso mit der Bestellbestätigung. Wie das Finanzamt das sieht, weiss der Geier. Das Bundesministerium der Finanzen rätselt schon seit etlichen Jahren an der Frage herum, wie eine Privatperson eigentlich für Differenzbesteuerung optieren kann. Aber das ist eine andere Geschichte, die auch ganz witzig ist. Ich sage nur Bierdeckel und Solaranlage mit Verweis auf das Auseinanderfallen von § 14 BGB und § 2 UStG.

Datenschutz

Auch so ein Thema. Ich versuche mal, das so abzuhandeln, dass es der juristische Laie versteht.

Um bei mir etwas zu kaufen, müssen Sie mir ein paar Daten rausrücken. Ich brauche zum Beispiel Ihre Mailadresse, damit ich Ihnen eine Bestellbestätigung mailen kann. Kein Thema, die bekomme ich ja mit Ihrer Bestellung.

Dann brauche ich Ihren Namen und eine Postanschrift. Auch irgendwie logisch, denn Sie möchten ja ein Paket bekommen. Das kann ich natürlich nicht blind in die Walachei schicken. Dann kommt's nämlich nicht an. Freundlich wäre eine Festnetznummer, falls es Rückfragen gibt. Geht telefonisch schneller und für's Handy habe ich keine Flatrate. Das ist aber Ihre Entscheidung. Ausserdem sehe ich bei einer Überweisung unter Umständen Ihre Bankverbindung.

Ich kann hier theoretisch auch die Logdateien des Webservers einsehen. Da steht dann Ihre IP-Adresse drin, wie Sie sich über meine Seite bewegt haben und welches Bild Sie angeschaut haben. Sekundengenau mit Datum, Uhrzeit und Dauer der Datenübertragung. Ob das personenbezogene Daten sind, darüber streiten sich die Experten, ich könnte mit einigem Aufwand vielleicht festellen, wer welche IP-Adresse hatte und dann Bewegungsprofile erstellen. Das passiert aber nicht, dazu bin ich viel zu faul. Solange keine kriminellen Aktivitäten hier ablaufen, liegen die Logdateien irgendwo ungelesen herum. Sonst landen sie bei den Behörden, sollen die sich die Arbeit machen.

Cookies, Kekse oder Sandkuchen verwende ich auf dieser Seite nicht. Dazu müsste ich Javascript einsetzen. Auch das mache ich nicht, damit selbst der größte Computer-DAU mit Windows 98 meine Seite noch nutzen kann. Auch gibt es hier keine versteckten Facebook-, Google- oder sonstigen Stasischnüffellinks, die irgendwelche Daten auf Drittseiten irgendwelcher Datenkraken schieben.

Eine Ausnahme davon besteht, wenn Sie mit Paypal bezahlen. Die haben ihre eigene Methode, mit den Daten der Nutzer umzugehen, aber deshalb haben wir ja dort die AGB mitsamt der Datenschutzerklärung angekreuzt und abgeklickt. Da kann ich nichts für...

Was mache ich mit Ihren spärlichen Daten? Nun, ich wickle die Bestellung ab. Und schreibe sie mir natürlich auch auf. Wer was anderes behauptet, der lügt entweder oder er baut regelmäßig so viel Mist, dass ihm das Wort "Stammkunde" unbekannt ist. Diese Daten kommen zu mir, sind bei mir und bleiben bei mir. Ohne Gerichtsbeschluss gehen die hier nicht auf Wanderschaft. Einzig das Versandunternehmen muss Ihre Postanschrift sehen. Aber das hatten wir ja schon.

Sollten Sie allerdings wünschen, dass ich Sie vergesse, dann reicht eine Mail mit der Bitte um Löschung ihrer Daten. Soweit ich das kann, mache ich das dann. Natürlich kann ich Ihre Daten nicht löschen, wenn wir noch ein Geschäft am Laufen haben. Wäre unpraktisch, wenn Sie bezahlen und ich dann bereits Ihre Versandanschrift gelöscht hätte. Normalerweise tritt dann das Recht auf Sperrung der Daten an Stelle des Rechts auf Löschung. Da ich aber der einzige bin, der Ihre Daten hat, gibt es auch keinen, für den ich sie sperren könnte. Ich habe nicht vor, irgendwelche Spammails zu verschicken oder die Daten sonstwie zu verwenden. Und gegen die Datenspeicherung in meinem Gehirn sind wir sowieso beide machtlos. Da merke ich mir aber neben denen, die immer wieder was kaufen, vor allem die Kandidaten, die ihre Daten gelöscht haben wollen.